Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Wer den Kauf einer Immobilie erwägt, sollte sich über die grundlegenden Voraussetzungen und Strategien zu diesem Thema im Klaren sein. Denn der Erwerb einer Immobilie zählt wohl zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben.

Folgende typische Häuslekäufer-Weisheiten sind mit Vorsicht zu genießen:

  • "Eine Immobilie ist die sicherste Anlageform."
    Diese Behauptung war lange Zeit richtig, muss in Zukunft aber nicht mehr stimmen. So haben sich in Ostdeutschland innerhalb der letzten Jahre die Immobilienpreise teilweise halbiert. Sollte die Bevölkerung Europas weiter schrumpfen, sinkt auch der Bedarf an Wohnraum – eine Entwicklung, die weiter auf die Preise drücken wird. Wenn Sie Ihre Immobilie im Notfall verkaufen wollen, müssen Sie also mit einem drastischen Wertverfall rechnen.

  • "Wer Miete zahlt, verschenkt Geld."
    Glauben Sie etwa, Sie verschenken bei einer Baufinanzierung nichts? Denken Sie nur an die üppigen Zinsen, die Ihre Bank kassiert. Eine falsch geplante Finanzierung, Arbeitslosigkeit oder Scheidung können aus dem Traum vom Eigenheim schnell einen ruinösen Albtraum machen. Mieter sind weitaus flexibler.
    Letztendlich entscheidet der Bauch mit: Die finanziellen Vorteile des Wohneigentums fallen gegenüber einer guten Geldanlage zwar recht bescheiden aus. Doch viele Menschen empfinden es als befriedigender, etwas Handfestes abzubezahlen als einfach nur zu sparen.

  • "Je früher man kauft, desto besser."
    Sie müssen nicht sofort kaufen. Es schadet zum Beispiel nicht, das Geld, das Sie neben Ihrer Miete für den Wohnungskauf aufwenden wollen, für ein bis zwei Jahre auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen. So bilden Sie bereits Kapital und können feststellen, ob Sie der höheren Belastung über einen längeren Zeitraum überhaupt gewachsen sind. Das angesammelte Vermögen lässt sich dann jederzeit in den Immobilienerwerb einbringen.

  • "Die monatliche Belastung bleibt immer gleich."
    Jeder Kreditvertrag wird nur für fünf, zehn oder fünfzehn Jahre abgeschlossen; danach wird die Belastung neu berechnet. Oft vergisst man auch, dass die Eigenheimzulage endet. So kann die Belastung für eine Familie mit zwei Kindern durch Wegfall der Zinsbindung und der Eigenheimzulage innerhalb von acht Jahren von anfänglich 742 EUR auf deftige 1.400 EUR pro Monat steigen.
    Das Auslaufen des ersten Kreditvertrags ist übrigens ein guter Zeitpunkt, um über den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie nachzudenken.

Mit diesen Strategien gehen Sie beim Immobilienerwerb auf Nummer sicher:

  • Holen Sie sich unabhängigen, professionellen Rat.
    Eine individuelle und kompetente Beratung ist bei einem so folgenreichen Entschluss oberste Pflicht. Eine gute Adresse dafür ist beispielsweise Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Das Honorar von 50 bis 150 EUR zahlt sich in jedem Fall aus.

  • Vergleichen Sie Finanzierungsangebote.
    Ein Angebot ist zu wenig. Lassen Sie sich von mehreren Banken Vorschläge machen. Zinssätze sind durchaus verhandelbar, vor allem, wenn man das günstigere Angebot der Konkurrenz erwähnt. Informieren Sie sich auch über Sondertilgungsmöglichkeiten.

  • Wählen Sie eine möglichst hohe Tilgung.
    Üblicherweise wird zunächst 1 Prozent Tilgung verlangt. Das bedeutet, dass man in der Regel in 34 Jahren schuldenfrei ist. Wer es sich leisten kann, sollte eine höhere Tilgung vereinbaren – in Zeiten niedriger Zinsen mindestens 1,5 Prozent. Gegen eine Bearbeitungsgebühr akzeptieren viele Banken ein Herauf- oder Herabsetzen der Tilgung während der Laufzeit.

  • Nutzen Sie ein "Forward-Darlehen".
    Läuft der erste Kreditvertrag aus, steigen die Zinsen. Sie können das günstige Zinsniveau jedoch halten, wenn Sie ein sogenanntes Forward-Darlehen aufnehmen; es wird über einen Aufschlag auf die Anfangszinsen finanziert.

  • Prüfen Sie die Seriosität des Bauträgers.
    Auskünfte über ein Bauunternehmen können Sie beispielsweise bei der Neusser Wirtschaftsauskunftei Creditreform einholen. Erwägen Sie auch den Bau über einen Architekten. Die Kosten sind nicht unbedingt höher als bei einem Bauträger. Außerdem haftet der Architekt – damit haben Sie im Streitfall mehr Rechte!

 
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