Bezieher von Erwerbsminderungs- bzw. Ewerbsunfähigkeitsrenten sowie Empfänger von Versorgungen wegen Dienstunfähigkeit sind unmittelbar (bislang mittelbar) zulagenberechtigt. Was müssen Betroffene tun?
Ab dem Kalenderjahr 2011 wird die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 Einkommensteuergesetz elektronisch erstellt. Welche Voraussetzungen sind erforderlich?