
Das Alterseinkünftegesetz regelt, wann Ihre Einkünfte in welcher Höhe besteuert werden. Ab dem Jahr 2040 werden das 100 % sein. Von Ihrer gesetzlichen Rente bleibt also später weniger übrig.
Der Vorteil der Basisversorgung liegt in der steuerlichen Förderung - auch für Selbständige: Sie können einen jährlich steigenden Betrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und mindern damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen um bis zu 40.000 EUR (Ledige 20.000 EUR). Erst wenn Sie später Ihre Rente beziehen, wird diese versteuert. Folgende Tabelle erläutert die Übergangsregelung:
