125 Jahre
Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Wenn es um Ihre Zahngesundheit, brauchen Sie einen speziellen Zusatzschutz. Er ist ein wirksames Mittel gegen Zuzahlungen bei zahnärztlichen Behandlungen und Zahnersatz. Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zahlen Ihnen für Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss nach Befund - unabhängig davon, ob Sie sich für eine einfache oder aufwendige Lösung entscheiden. Das heißt dann Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine hochwertige Variante, deckt die GKV nur einen gewissen Teil der Kosten ab. Den Rest müssen Sie übernehmen.

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Für wen ist diese Versicherung geeignet?
Die Zahnersatz-Zusatztarife sind optimale Ergänzungen für alle in der GKV krankenversicherten Personen.

Warum ist dieser Krankenversicherungsschutz so wichtig?
Obwohl die Krankenkassen weiterhin etwas dazugeben, müssen viele Patienten jetzt deutlich höhere Kosten tragen als vorher. Dieses Zuschusssystem bedeutet dann oft eine reine Regelversorgung, weil es die kostengünstigste Variante ist. Das Niveau der Regelversorgung entspricht nicht dem aktuellen Stand der Zahnmedizin. Doch immer mehr Patienten verzichten wegen der Kosten, die auf sie zukommen, auf eine gute Behandlung. Mit den Zusatztarifen ZR und ZP80 brauchen Sie für Ihre Zähne nicht mehr so tief in die Tasche greifen.

Details zu den Tarifen
Tarif ZR
  • Der Zusatztarif ZR stockt den Festzuschuss, also den Betrag, den Sie von Ihrer Krankenkasse erwarten können, in gleicher Höhe auf.
  • Erhalten Sie einen Bonus, der Ihren Festzuschuss erhöht, bekommen Sie den natürlich auch von uns.
  • Ihre Eigenbeteiligung kann damit komplett entfallen, sofern Sie beim Zahnarzt die Regelversorgung wählen oder sinkt, wenn Sie sich für mehr als nur den Standard entscheiden.
  • Bereits in den ersten beiden Jahren erstatten wir bis zu 250 EUR, im dritten bereits bis zu 500 EUR. Danach und bei einem Unfall erhalten Sie die volle Tarifleistung sofort.

 
Tarif ZP80
  • Mit dem Zusatztarif werden Sie beim Zahnarzt behandelt wie ein Privatpatient.
  • Sie zahlen bei einer privatärztlichen Versorgung höchstens 20 % Ihrer Zahnarztrechnung selbst.
  • Der ZP80 leistet nicht nur für Zahnersatz wie z. B. Kronen oder Implantate, sondern auch für Inlays und Kunststofffülllungen (gilt nicht für den Austausch intakter Füllungen).
  • Bereits in den ersten beiden Jahren erstatten wir bis zu 500 EUR, im dritten bereits bis zu 750 EUR. Danach und bei einem Unfall erhalten Sie die volle Tarifleistung sofort.


Besonderheiten der Tarife ZR und ZP80
  • Die Beiträge des ZR sind für Frauen und Männer identisch kalkuliert.
  • Für die Tarife ZR und ZP80 sind nur zwei Zahnfragen zu beantworten.
  • Fehlende, noch nicht ersetzte Zähne können ggf. in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
  • Die Tarife können bis Eintrittsalter 69 abgeschlossen werden.


Weiterführende Informationen

Kundeninformation
(pdf, 132 KByte)
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