125 Jahre
Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Damit Ihr Leben nicht zum Risikospiel wird: Die NÜRNBERGER Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU). Die zahlt eine garantierte monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder Ausbildung bzw. Studium abbrechen müssen. Die Rentenhöhe bestimmen Sie.

Fragen?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.


Für wen ist diese Versicherung geeignet?
Jeder, der für seinen Lebensunterhalt irgendeiner Beschäftigung nachgeht, ist im Falle einer Berufsunfähigkeit betroffen: Selbstständige sind bei Berufsunfähigkeit gesetzlich nicht abgesichert. Freiberufliche müssen mit Einnahmeausfällen rechnen. Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes drohen Versorgungslücken. Als Arbeitnehmer steht Ihnen von der Gesetzlichen Rentenversicherung nur ein geringer Teil Ihres letzten Nettoeinkommens zu. Wenn Sie noch mindestens sechs Stunden arbeiten können, erhalten Sie gar nichts. Und dabei können Sie auf alle verfügbaren Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden - ohne Rücksicht auf Ihre Qualifikation oder Lebensstellung. Berufsanfänger haben sogar erst nach einer 5-jährigen Wartezeit Anspruch auf Leistungen.

Details zum Produkt
  • Die Überschüsse aus Ihrer SBU-Versicherung werden mit dem Beitrag verrechnet. Das verringert Ihren monatlichen Aufwand.
  • Die SBU kann mit anderen Bausteinen kombiniert werden: z.B. mit einer Krankentagegeld-Versicherung oder der NÜRNBERGER SchnellHilfe, die bei schweren Krankheiten leistet.
  • Studenten erhalten sofortigen BU-Schutz (außer Kunst-, Musik- oder Sport-Studenten).
  • Schulunfähigkeit kann schon ab dem fünften Lebensjahr abgesichert werden.
  • Die vereinbarten Leistungen gelten auch bei Pflegebedürftigkeit.
  • Die BU-Plus bietet Studenten, Auszubildenden und Berufseinsteigern besondere Anpassungen an ein steigendes Einkommen.


Besonderheiten/Worauf sollten Sie achten?
Wir empfehlen Ihnen die Comfort-Variante, weil sie noch mehr Sicherheit bietet:
 
  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
  • Bei bestimmten Ereignissen: Erhöhen der BU-Rente ohne Gesundheitsfragen
  • Wiedereingliederungshilfe
  • Garantierte BU-Rentensteigerung im Leistungsfall


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