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Aufwind für den Rentenanspruch

Nicht jeder Unternehmer kann seinen Mitarbeitern eine Altersversorgung bezahlen, ohne seine finanziellen Möglichkeiten zu überschreiten. Mit dem NÜRNBERGER Pensionsfonds durch Entgeltumwandlung erhalten Arbeitgeber die Chance, , ihrem bewährten Mitarbeiter den Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung verschaffen - ohne eigenen Aufwand!

Eine einfache Lösung

Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegt. Er gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene.

Der Arbeitgeber schließt bei einem Pensionsfonds einen Versorgungsvertrag zu Gunsten seiner Mitarbeiter ab. Diese können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2010: 2.640 EUR zzgl. 1.800 EUR, falls keine Direktversicherung nach § 40b vorhanden) von ihrem laufenden Gehalt oder den Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt) in den Pensionsfonds einbringen. Im Alter erhalten die Mitarbeiter eine legenslange Rente als Versorgungsleistung.

Dem Pensionsfonds werden liberale Kapitalanlagemöglichkeiten eingeräumt. Zum Beispiel kann durch eine höhere Aktienquote eine lukrative Rendite erreicht werden. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen. Sein Mindestanspruch in Höhe der eingezahlten Beiträge ist in jedem Fall durch den Pensionsfonds gewährleistet.

Der Arbeitgeber hat keinen eigenen Aufwand, aber seine Mitarbeiter können sich an einem attraktiven Modell der betriebliche Altersversorgung beteiligen.

Vorteile

 
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