
In Deutschland entfallen derzeit circa 56 Prozent aller Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung auf den Durchführungsweg der Pensionszusage.
Allerdings birgt dieser Durchführungsweg bei unzureichender Ausfinanzierung der Zusage betriebswirtschaftliche Risiken für das Unternehmen.
Darüber hinaus verschlechtern die bei Pensionszusagen zu bildenden Pensionsrückstellungen das Bilanzbild. Pensionsrückstellungen werden von den Banken und den Ratinginstituten dem Fremdkapital zugeordnet. Dies bewirkt in der Regel eine zum Teil erhebliche Verschlechterung der Bilanzkennzahlen (z. B. Eigenkapitalquote) und damit der Fremdkapitalkosten.
Aus diesen Gründen streben viele Unternehmen eine teilweise oder vollständige Auslagerung ihrer bestehenden Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger an.
Die NÜRNBERGER bietet hierzu zahlreiche Ansätze. Unsere Spezialisten erarbeiten zusammen mit Ihnen und Ihrem Firmenkunden betriebsindividuelle Lösungsmöglichkeiten. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
| Auslagerung von Pensionsverpflichtungen |