Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung steigt deutlich im Drei-Schichten-System der Altersvorsorge, das auf gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorgemaßnahmen beruht.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sorgen gemeinsam vor
Der Trend geht in Richtung Mischfinanzierung, das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen gemeinsam für die betriebliche Altersversorgung auf. Dank der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung, auf die seit 2002 ein Rechtsanspruch besteht, wächst auch die freiwilligen Vorsorge über den Betrieb.
Entgeltumwandlung
Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet ein Arbeitnehmer zugunsten seiner Altersvorsorgezusage auf einen Teil seines Gehalts. Dieser kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Das sind aktuell 220 Euro pro Monat (2010).
Durch den Weg über den Betrieb ist das Sparen für den Ruhestand sehr lukrativ, weil der Staat diese Vorsorge besonders fördert nach dem Prinzip der "steuer- und sozialabgabenfreien Beiträge" sowie "nachgelagerte Besteuerung".
Zusätzlich hat der Gesetzgeber weitere Anreize geschaffen:
- Seit 1. Januar 2005 sind die Beiträge für neu zugesagte Direktversicherungen steuerfrei.
- Sie haben das Recht, die Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber "mitzunehmen" (Portabilität).
- Der Förderrahmen für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds beläuft sich auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 EUR erhöht.
- Ihre Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind innerhalb des Förderrahmens zu 100 Prozent steuerfrei.
- Bei der Unterstützungskasse besteht weiterhin keine Beschränkung des geförderten Beitragsaufwandes.